Erstellen von Machbarkeitsstudien für Gewerbe-
standorte und technische Anlagen;

Berücksichtigung der verkehrstechnischen und 
siedlungswasserwirtschaftlichen Erschließung 
sowie umweltrelevanter Belange.

Abstimmung und Koordinierung nutzungsdo-
minater Gesichtspunkte im Zielkonflikt mit
genehmigungsnotwendigen Zwangspunkten.