Erstellen von Machbarkeitsstudien für Gewerbe-
standorte und technische Anlagen;
Berücksichtigung der verkehrstechnischen und
siedlungswasserwirtschaftlichen Erschließung
sowie umweltrelevanter Belange.
Abstimmung und Koordinierung nutzungsdo-
minater Gesichtspunkte im Zielkonflikt mit
genehmigungsnotwendigen Zwangspunkten.